Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Es gelten die AGB des Ferienhof Kramer.

AGB als Pdf zum Download

Stand 11. Februar 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Stellplätzen, Mietunterkünften und Einrichtungen des Ferienhof Kramer zwischen dem Betreiber und den Gästen. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Bedingungen an.

1.2 Die Buchung erfolgt per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular. Mit Absenden der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab.

1.3 Der Betreiber hat fünf Werktage Zeit, die Buchung anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht; der Betreiber kann Buchungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

1.4 Die Abwicklung erfolgt per E-Mail. Der Gast hat eine erreichbare Adresse sicherzustellen.

1.5 Nebenabreden oder telefonische Zusagen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

1.6 Buchende müssen volljährig sein. Minderjährige ohne Begleitperson sowie Jugendgruppen sind von Buchungen ausgeschlossen.

1.7 Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden schriftlich anerkannt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Es gelten die zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Preise.

2.2 Eine Anzahlung müssen Sie keine machen.

2.4 Der Gesamtbetrag plus eventuelle Zusatzleistungen wird am Abreisetag vor Ort abgerechnet.

2.5 Einschränkungen des Angebots (z. B. Reparaturen, höhere Gewalt, Pandemien) die unerheblich sind oder deren Eintritt der Gast zu vertreten hat, berechtigen nicht zur Minderung.

2.6 Preise und Saisonzeiten können sich jährlich ändern. Für bereits bestätigte und bezahlte Buchungen sind die vereinbarten Preise fix.

3. Nutzung des Campingplatzes

3.1 Die Platzordnung ist verbindlicher Vertragsbestandteil.

3.2 Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:30 Uhr.

3.3 Gäste haben Rücksicht auf andere zu nehmen, Schäden sind unverzüglich zu melden.

3.4 Zusätzliche Zelte, Vorzelte und Aufbauten sind nur innerhalb der Stellplatzgrenzen erlaubt. Aus Gründen der Rasenregeneration dürfen keine Folien oder ähnlichen Bodenabdeckungen ausgelegt werden.

Stellplätze dürfen nicht eigenmächtig getauscht oder belegt werden.

3.5 Offenes Lagerfeuer ist nicht erlaubt. Das beaufsichtigte Benutzen von Elektro-, Gas- und Holzkohlegrills ist gestattet. Der Gast haftet für Schäden.

3.6 Fahrzeuge dürfen nur im Schritttempo fahren.

3.7 Müll darf nur in den vorgesehenen Behältern entsorgt werden; Fremd- oder Sperrmüll ist ausgeschlossen.

3.8 Der Konsum illegaler Drogen ist untersagt. Der Konsum von Cannabis (auch im Rahmen der gesetzlichen Freigaben) ist auf dem unmittelbaren Campingplatzgelände untersagt.

3.9 Das Fliegen von Drohnen oder sonstigen unbemannten Luftfahrtsystemen durch Gäste ist auf dem gesamten Campingplatzgelände grundsätzlich nicht gestattet. Das Verbot erfolgt aus Haftungsgründen sowie im Hinblick auf mögliche Lärmbelästigungen für andere Gäste.

4. Anreise und Abreise

4.1 Der Stellplatz steht dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr, die Mietunterkunft ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

4.2 Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:30 Uhr, die Mietunterkunft bis 10:30 Uhr jeweils sauber und vollständig geräumt zu übergeben.

4.3 Bei unabgesprochener erheblich verspäteter Räumung kann eine zusätzliche Gebühr berechnet werden.

4.4 Nur mit vorheriger Absprache und gegen eine Gebühr ist es möglich, am Abreisetag nach 11.30 Uhr auf dem Ferienhof zu verbleiben.

5. Wunschplatz / Platzzuweisung

5.1 Wunschplätze werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden.

5.2 Eine frühzeitige Reservierung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

6. Gruppenbuchungen

6.1 Gruppen sind Buchungen ab drei Einheiten oder ähnliche Zusammenschlüsse.

6.2 Gruppenbuchungen sind nur in schriftlicher Absprache und durch Einzelfallentscheidungen möglich.

6.3 Online vorgenommen separate Einzelbuchungen zur Umgehung, gelten ebenfalls als Gruppenbuchung und können durch den Betreiber storniert werden.

7. Rücktritt / Stornierung

7.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

7.2 Der Gast kann jederzeit zurücktreten. Bei Stornierung kann der Betreiber eine Entschädigung verlangen, es gelten die jeweils vereinbarten Stornobedingungen.

Buchungen auf dem Campingplatz

Es werden keine Stornierungsgebühren erhoben.

Buchungen der Mietunterkünfte

Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei,

Rücktritt ab 27 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreis.

7.4 Bei verspäteter Anreise ist der volle vereinbarte Preis fällig. Bei einer Verkürzung des Aufenthaltes vor Ort bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Gesamtvergütung bestehen; eine Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß 7.7 erfolgt.

7.5 Stellplätze, die durch eine vorzeitige Abreise frei werden und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Belegung besteht, können von der Platzverwaltung anderweitig vergeben werden.

7.6 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.7 Der Betreiber ist verpflichtet, ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus Weitervermietung oder anderweitiger Vergabe der Unterkunft anzurechnen.

8. Kündigung durch den Betreiber

8.1 Der Betreiber ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Schwerwiegenden Verstößen gegen die Platzordnung, erheblichen Störungen des Betriebsfriedens, erheblichem Zahlungsverzug oder schuldhafter und schwerwiegender Beschädigung des Campingplatz-Eigentums.

8.3 Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Gesamtvergütung. Der Betreiber muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (z. B. Kosten für nicht benötigten Strom oder Reinigung) sowie das, was er durch eine anderweitige Vermietung des Stellplatzes erwirbt, anrechnen lassen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Betreibers bleiben unberührt.

8.4 Bei höherer Gewalt, Pandemien oder unvorhersehbaren Ereignissen kann der Betreiber den Betrieb einstellen. Der Vertrag gilt in diesem Fall als beendet. Bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen werden dem Gast zurückerstattet.

9. Haustiere

9.1 Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung.

9.2 In Ausnahmefällen mitgebrachte Tiere sind sicher zu führen und dürfen nicht stören, gefährden oder verschmutzen.

10. Die Besucher der Gäste

10.1 Ihre Besucher (längstens bis 22 Uhr) müssen vor Betreten des Geländes angemeldet werden.

10.2 Der Naturschwimmteich ist eine ausschließlich den registrierten Campinggästen vorbehaltene, nicht öffentliche Freizeiteinrichtung. Er ist nicht als öffentliches Bad konzessioniert. Die Nutzung durch Tagesbesucher ist ausnahmslos untersagt. Dieses Verbot dient der Einhaltung behördlicher Auflagen und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Abwesenheit einer öffentlichen Badeaufsicht. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis.

10.3 Übernachtungsbesuche zahlen entsprechend der Preisliste.

10.4 Besucher müssen die Platzordnung und die Anweisungen des Personals befolgen.

10.5 Besuchern ist es untersagt mit dem Fahrzeug auf den Campingplatz zu fahren. Die Fahrzeuge sind außerhalb des Campinggelände abzustellen.

10.6 Hunde von Besuchern dürfen nicht auf den Campingplatz.

11. Haftung

11.1 Der Betreiber haftet für alle Schäden des Gastes nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

11.2 Ausnahmen und Kardinalpflichten Die unter Ziffer 11.1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für:

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Betreibers bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Höhere Gewalt und Dritte Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturereignisse) oder durch das Verhalten Dritter (z. B. anderer Gäste, Diebstahl durch Unbefugte) verursacht wurden, es sei denn, der Schaden ist auf eine schuldhafte Verletzung der den Betreiber treffenden Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen.

11.4 Wertgegenstände und Fahrzeuge Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen (z. B. Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte) und Fahrzeugen haftet der Betreiber nur im Rahmen der Ziffern 11.1 bis 11.3. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit im Hinblick auf nicht-wesentliche Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

11.5 Nutzung von Einrichtungen, die Nutzung von Spielplätzen, Sportanlagen, elektrischen Anschlüssen und Badeeinrichtungen (wie z. B. Schwimmteichen) erfolgt unter Beachtung der aushängenden Regeln und auf eigene Gefahr des Nutzers. Bei der Nutzung des Schwimmteichs wird explizit darauf hingewiesen, dass keine Badeaufsicht gestellt wird. Eltern haften für ihre Kinder. Die am Naturschwimmteich einsehbaren Baderegeln sind zu befolgen. Die Haftung des Betreibers für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt davon unberührt.

11.6 Haftung des Gastes Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden, seine Besucher oder mitgeführte Tiere am Campingplatz oder am Eigentum Dritter verursachen.

12. Datenschutz

12.1. Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Gäste ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

12.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur:

Vertragserfüllung und -abwicklung (Buchung, Bezahlung, Verwaltung von Stellplätzen), Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. steuerliche Dokumentation), Information der Gäste über relevante Neuigkeiten, Änderungen oder Angebote (nur bei ausdrücklicher Einwilligung).

12.3. Der Gast hat jederzeit das Recht auf:

Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung der Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),

Widerspruch gegen die Verarbeitung aus berechtigten Interessen (Art. 21 DSGVO).

12.4. Weitere Informationen zur Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zur Ausübung der Rechte sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

13. Foto- und Videoaufnahmen

13.1 Der Betreiber weist darauf hin, dass auf dem Gelände Fotos und Videos entstehen können. Sofern eine Person nicht nur als Beiwerk abgebildet ist, erfolgt eine Veröffentlichung nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person(en).

13.2 Drohnenflüge auf dem Gelände sind ausschließlich dem Betreiber oder von ihm ausdrücklich beauftragten Personen vorbehalten. Diese erfolgen unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein Anspruch der Gäste auf Unterlassung solcher Aufnahmen besteht nicht, sofern keine berechtigten Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.

14.2 Irrtümer, Druck- und Rechenfehler dürfen korrigiert werden.

14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Betreibers.